Gesetzliche Krankenversicherung
Als Versicherungsnehmer einer gesetzlichen Krankenversicherung reichen Sie uns bei Behandlungsbeginn bitte Ihr Rezept ein. Per Gesetzgebung wurde festgelegt, dass
pro Rezept eine Zuzahlung von 10 EUR +10% des Behandlungswertes zu erfolgen hat.
Private Krankenversicherung
Selbstverständlich können Sie unsere Leistungen auch mit einem Rezept Ihrer privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Entsprechend des üblichen
Gebührenschlüssels erfolgt im Anschluss die Abrechnung - erfahrungsgemäß wird diese von allen privaten Krankenversicherungen anerkannt.
Sollten Sie mal Schwierigkeiten mit ihrer Versicherung bei der Kostenübernahme von erbrachten Leistungen im Heilmittelbereich haben, informieren sie sich bitte hier:
Individuelle Behandlung
Sollten Sie darüber hinaus zusätzliche Leistungen wünschen, können wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot erstellen.